Unsere Mandate im Baurecht, Versicherungsrecht oder auch gewerblichem Rechtsschutz beruhen häufig auf einem Sachverhalt, bei dem technische Fragen eine wichtige Rolle spielen (Brandursache und deren Herbeiführung, bautechnische Fragen: z.B. Betongüte, Aufmaße, Konstruktionstechnik, Neukalkulation).
Hier gilt der Grundsatz „Technischen Rechtsstreite gewinnt man über den Sachverhalt“.
Dies bedeutet, dass es für den Erfolg darauf ankommt, dass der Anwalt in Zusammenarbeit mit den Fachleuten seiner Mandanten die entscheidungserheblichen technischen Fragen so auf den Empfängerhorizont des Gerichts herunterbricht, dass das technisch nicht vorgebildete Gericht die Problemstellung selbst nachvollziehen und durchdenken kann.
Unsere Vorgehensweise hat zwei Vorteile:
Zu einem begnügen sich die anderen Prozessparteien häufig mit einer reinen Wiedergabe fachlicher Darstellungen. Diese sind Gerichten nicht verständlich. So geraten unsere Gegner ins Hintertreffen.
Zum anderen hängt der Prozessausgang weniger von der Zufälligkeit ab, wie das Gericht den Inhalt von Gutachten deutet.
Um technische Fragestellungen von der fachsprachlichen Ebene auf eine allgemein verständliche Ebene zu transponieren, suchen wir das Gespräch mit den technischen Fachleuten unserer Mandanten und erstellen in engem Austausch mit diesen eine transparente Sachverhaltsdarstellung, die einerseits verständlich und andererseits – aus Expertensicht – zutreffend ist. Diese spezifische Form der Sachverhaltserhebung erfordert auf Seiten der Anwälte besondere Erfahrung und auf beiden Seiten Geduld und eine kooperative Einstellung.