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Polnische Gerichts-, Vollstreckungs- und Verwaltungsverfahren: Nachweis der gesetzlichen Vertretung bzw. Bevollmächtigung

Guido Reker - Di., 13.08.2019 - 12:00

In polnischen Verfahren stets zusammen mit der ersten Rechtshandlung nachzuweisen, dass der Handelnde für den Beteiligten vertretungsbefugt ist. Eine Ausnahme besteht nur, wenn eine natürliche Person in einem der vorbezeichneten Verfahren Rechtshandlungen persönlich vornimmt (also Schriftsätze oder Anträge selber unterzeichnet und an Verhandlungen persönlich teilnimmt).

Auslandsadoption in Polen

Guido Reker - Do., 18.04.2019 - 12:00

In Polen gab es über lange Jahre einen Graumarkt für Adoptionen, wodurch eine Umgehung der staatlichen Adoptionsstellen ermöglicht wurde. Darauf hat der polnische Gesetzgeber reagiert und nun vorgesehen, dass Auslandsadoptionen nur als letztes Mittel zulässig sind, wenn anders für Kinder in Polen keine Adoptiveltern gefunden werden können. Was ist der Stand der Dinge?

Die polnische GmbH: „Gehste mit, biste weg“? Ja und Nein – oder: die Haftung des Geschäftsführers für Verbindlichkeiten der GmbH

Guido Reker - So., 20.01.2019 - 12:00

Der gute alte Juristenmerksatz „GmbH: Gehste mit, biste weg!“ (also: hat die GmbH kein Vermögen, kann man gegen diese keine Verbindlichkeiten mehr eintreiben) gilt auch in Polen. Die Haftung ihrer Gesellschafter beschränkt sich auf die Leistung der Einlage. Anders sieht es mit der Haftung von Geschäftsführern aus!!

Verhaftet in Polen. Was tun?

Guido Reker - Mi., 03.10.2018 - 12:00

Zu einer Verhaftung in Polen kann es schneller kommen als man denkt. Wie soll sich der Verhaftete, zumal wenn Ausländer, verhalten?